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   BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B   

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https://dejure.org/2014,31105
BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B (https://dejure.org/2014,31105)
BSG, Entscheidung vom 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B (https://dejure.org/2014,31105)
BSG, Entscheidung vom 26. September 2014 - B 9 SB 47/14 B (https://dejure.org/2014,31105)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise wiederholt wird (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 mwN).

    Wird ein Verfahren wie im Fall des Klägers ohne mündliche Verhandlung entschieden, ist ein zuvor gestellter Antrag dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn sich die Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklären, ohne den zuvor bereits formulierten Beweisantrag gleichzeitig zu wiederholen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 74 mwN).

  • BSG, 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - Feststellung des Grads der

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B
    Die Behauptung, das LSG verstoße gegen die Rechtsprechung des Senats (in seinem Beschluss vom 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B - Juris) enthält insoweit ebenfalls keine hinreichend substantiierte Darlegung einer Divergenz.

    Soweit die Beschwerde sich darauf stützen will, dass das LSG auf der 1. Stufe der GdB-Feststellung (vgl Senat Beschluss vom 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B - Juris RdNr 5 mwN) zu Unrecht eine (weitere) Sachaufklärung mit sachverständiger ärztlicher Hilfe unterlassen und stattdessen eigene Schlussfolgerungen aus den Akten gezogen habe, geht es ihr wiederum um die richtige Handhabung des Verfahrensrechts durch das LSG im konkreten Einzelfall.

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B
    Solche Beweisanregungen haben prozessual und im Hinblick auf die Aufklärungsrüge nicht dieselbe Bedeutung wie ein Beweisantrag (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 20).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B
    Um ihrer Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung daher erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 9 SB 47/14 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).
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